Die vom Verbandsfußballausschuss des FLVW geänderten Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Saison 2013/14 halten in wenigen Wochen Einzug auch im Fußballkreis Ahaus/Coesfeld.
Regeländerung 1: Wiedereinwechselung erlaubt – nur nicht im Kreispokal
Ab der kommenden Serie werden in Spielen der Herren-Kreisligen B, C und D sowie der Frauen-Kreisligen A und B bis zu drei Spieler oder Spielerinnen beliebig ein- und ausgewechselt werden können. Es verbleibt lediglich bei der Gesamtzahl von insgesamt drei Wechseln.
Damit nutzt unser Verband die nach der geltenden Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WVF) gegebene Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Auswechselungen auch in Pflichtspielen.
Ausgenommen bleiben die DFB-Pokalspiele auf Kreisebene. In diesen Spielen gilt weiterhin das bekannte Verbot der Wiedereinwechselung eines Spielers oder einer Spielerin, die bereits ausgewechselt wurde.
„Für unseren Kreis und die Schiedsrichter dürfte die Neuerung keine Probleme bereiten, da bereits in der Vergangenheit in Jugendspielen bis zu den A-Junioren die Umsetzung der Möglichkeit des Aus- und Wiedereinwechseln eine gängige und auch zugelassene Praxis darstellte, die sich in der Regel auch bewährt hat“, ist der Kreisvorsitzende Willy Westphal überzeugt.
Die Verantwortlichen hoffen, dass die neuen Möglichkeiten nicht zu „taktischen Spielchen“ genutzt werden und der Spielfluss und damit auch die Spielfreude an Fußballspielen erhalten bleibt. Insgesamt dürften die positiven Aspekte dieser neuen Regelung überwiegen.
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Regeländerung 2: In Zukunft Sperre auch bei Gelb-Rot
Der FLVW hat den Beschluss gefasst, ab der Saison 2013/2014 auch im Amateurbereich Spieler für eine Partie zu sperren, die sich eine gelb-rote Karte abholen.Was im Profifußball schon lange zum Regelwerk gehört, galt bisher nicht für die Amateure. Deshalb holten sich Spieler regelmäßig vor allem gegen Spielende die Ampelkarte ab, da es sowohl für ihre Mannschaft, als auch für den Übeltäter selbst kaum Konsequenzen hatte.
Die neue Regelung gilt für alle westfälischen Ligen von der Oberliga bis zur Kreisliga C und auch im Frauenfußball.